Kündigungsfrist
In Kürze
Die Kündigungsfrist bestimmt den zeitlichen Abstand zwischen Kündigung und Vertragsende. Sie wirkt unabhängig vom Kündigungsgrund und ordnet die Beendigung planbar.
Definition
Kündigungsfrist ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur zeitlichen Begrenzung der Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse. Sie bestimmt den Zeitraum zwischen Zugang einer ordentlichen Kündigung und dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Eine Kündigungsfrist liegt vor, wenn Dauer und Endtermin der Vertragsbeendigung verbindlich festgelegt sind. Maßgeblich sind insbesondere die Betriebszugehörigkeit, die kündigende Partei sowie vereinbarte kollektivrechtliche Regelungen. Rechtsgrundlage ist § 622 Bürgerliches Gesetzbuch, abgekürzt BGB, für gesetzliche Mindestfristen bei Arbeitsverhältnissen. Die Kündigungsfrist kann durch Tarifvertrag verkürzt oder verlängert werden, soweit das Gesetz Abweichungen zulässt. Eine Kündigungsfrist begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses allein rechtlich verbindlich. Sie ist von der fristlosen Kündigung abzugrenzen, bei der kein Fristablauf einzuhalten ist. In der Praxis steuert sie Planungssicherheit, Personaldisposition und Rechtsklarheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Während einer vereinbarten Probezeit gelten regelmäßig verkürzte Zeiträume mit erleichterter Beendigungsmöglichkeit für beide Vertragsparteien. Entscheidend ist der rechtzeitige Zugang der Kündigungserklärung beim jeweiligen Erklärungsempfänger im Betrieb. Tarifliche Regelungen gehen einzelvertraglichen Abreden vor, sofern sie wirksam einbezogen sind kollektivrechtlich. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist eine ordentliche Beendigung nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vorgesehen ist.