Künstliche Intelligenz (KI)
In Kürze
Künstliche Intelligenz (KI) bezeichnet den Einsatz datenbasierter Systeme zur automatisierten Entscheidungsunterstützung im Arbeitskontext. Sie verarbeitet Informationen algorithmisch und beeinflusst betriebliche Abläufe ohne menschliche Einzelfallsteuerung.
Definition
Künstliche Intelligenz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet informationstechnische Systeme, die anhand von Daten selbstständig Ergebnisse erzeugen, ohne für jeden Schritt vorgegeben zu sein. Künstliche Intelligenz liegt vor, wenn Algorithmen Muster erkennen, Wahrscheinlichkeiten berechnen oder Entscheidungen vorbereiten oder treffen. Voraussetzung ist, dass Daten verarbeitet werden und die Systemreaktion nicht vollständig deterministisch vorab festgelegt ist. Künstliche Intelligenz wird arbeitsrechtlich relevant, wenn sie zur Steuerung, Bewertung oder Überwachung von Arbeitsleistungen eingesetzt wird. Maßgeblich ist dabei die funktionale Wirkung im Betrieb und nicht die technische Ausgestaltung des Systems. Rechtsgrundlage für die Beteiligung des Betriebsrats ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), insbesondere § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung von Künstliche Intelligenz besteht nicht. Abzugrenzen ist Künstliche Intelligenz von rein regelbasierten Softwarelösungen ohne eigenständige Mustererkennung. In der Praxis beeinflusst der Einsatz solcher Systeme regelmäßig Organisation, Kontrolle und Auswertung von Arbeitsprozessen.