Künstliche Intelligenz
In Kürze
Künstliche Intelligenz bezeichnet Systeme zur automatisierten Verarbeitung komplexer Informationen. Sie ermöglicht datenbasierte Entscheidungen ohne fortlaufende menschliche Steuerung.
Definition
Künstliche Intelligenz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet informationstechnische Systeme, die eigenständig Daten analysieren, Muster erkennen und Ergebnisse ableiten. Künstliche Intelligenz liegt vor, wenn Entscheidungs- oder Bewertungsvorgänge automatisiert auf algorithmischer Grundlage erfolgen. Die Systeme verarbeiten dabei große Datenmengen unter Nutzung statistischer oder lernender Verfahren. Eine kontinuierliche menschliche Einzelfallsteuerung ist für die Funktionsweise nicht erforderlich. Künstliche Intelligenz kann unterstützend oder entscheidungsrelevant in betrieblichen Prozessen eingesetzt sein. Rechtlich relevant wird sie insbesondere bei personenbezogenen Datenverarbeitungen mit Auswirkungen auf Beschäftigte. Maßgebliche Anknüpfungspunkte ergeben sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bei Überwachungs- oder Steuerungsfunktionen. Künstliche Intelligenz begründet keine eigene Rechtspersönlichkeit oder Verantwortlichkeit. Sie ist von rein regelbasierten, statischen Automatisierungssystemen abzugrenzen. In der betrieblichen Praxis beeinflusst Künstliche Intelligenz Mitbestimmungsrechte und datenschutzrechtliche Prüfungen.