Arbeiter
In Kürze
Arbeiter bezeichnet eine abhängig beschäftigte Person mit überwiegend körperlich geprägter Tätigkeit. Der Begriff hat heute vor allem beschreibende und tarifliche Bedeutung.
Definition
Arbeiter ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Arbeiter bezeichnet eine Person, die aufgrund eines privatrechtlichen Arbeitsvertrags in persönlicher Abhängigkeit tätig ist und überwiegend körperlich geprägte Arbeitsleistungen erbringt. Der Status liegt vor, wenn die Tätigkeit praktisch, manuell oder handwerklich ausgerichtet ist und regelmäßig nach Zeit- oder Leistungslohn vergütet wird. Maßgeblich ist die tatsächliche Ausgestaltung der Arbeitsaufgaben und nicht die formale Bezeichnung im Vertrag. Arbeiter unterliegt dem Weisungsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Arbeitsleistung. Rechtsgrundlage ist das allgemeine Arbeitsvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs, abgekürzt BGB. Eine eigenständige arbeitsrechtliche Sonderstellung gegenüber Angestellten besteht nicht mehr. Arbeiter ist von selbstständiger Erwerbstätigkeit abzugrenzen, da persönliche Abhängigkeit vorausgesetzt wird. In der Praxis dient der Begriff Arbeiter weiterhin der tariflichen Einordnung und der Beschreibung bestimmter Tätigkeitsprofile im Betrieb.