Latente Steuern
In Kürze
Latente Steuern bilden zukünftige steuerliche Auswirkungen aus Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz ab. Sie werden als aktive oder passive Posten bilanziert.
Definition
Latente Steuern ist ein bilanzrechtlicher Begriff. Er bezeichnet rechnerische Steueransprüche oder Steuerlasten aus temporären Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen. Latente Steuern liegen vor, wenn sich diese Differenzen in künftigen Geschäftsjahren voraussichtlich vollständig abbauen. Maßgeblich sind Unterschiede bei Vermögensgegenständen, Schulden oder Rechnungsabgrenzungsposten mit steuerlicher Relevanz. Ergibt sich daraus künftig eine Steuerentlastung, wird ein aktiver Posten angesetzt, andernfalls ein passiver. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der künftig anzuwendenden Steuersätze zum Zeitpunkt des Differenzabbaus. Rechtsgrundlage für Ansatz und Bewertung ist § 274 Handelsgesetzbuch (HGB). Latente Steuern begründen keinen eigenständigen Zahlungsanspruch gegenüber der Finanzverwaltung. Sie sind von permanenten Differenzen abzugrenzen, die sich steuerlich nicht mehr ausgleichen. In der Praxis dienen Latente Steuern der periodengerechten Abbildung der Steuerbelastung im handelsrechtlichen Jahresabschluss.