Laufbahnplanung
In Kürze
Laufbahnplanung beschreibt die systematische Gestaltung beruflicher Entwicklungswege im Unternehmen. Sie verbindet betriebliche Stellenbedarfe mit individuellen Qualifikationsentwicklungen.
Definition
Laufbahnplanung ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet die strukturierte Festlegung möglicher beruflicher Entwicklungsstufen von Beschäftigten innerhalb einer Organisation. Laufbahnplanung liegt vor, wenn zukünftige Einsatzmöglichkeiten, Qualifikationsanforderungen und Entwicklungsschritte arbeitsorganisatorisch festgelegt sind. Sie erfasst sowohl horizontale als auch vertikale Bewegungen im Stellengefüge des Unternehmens. Gegenstand sind Funktionen, Aufgabenprofile und Kompetenzanforderungen, nicht einzelne konkrete Arbeitsverträge. Die Ausgestaltung erfolgt regelmäßig im Rahmen der Personalentwicklung und der betrieblichen Personalplanung. Laufbahnplanung setzt voraus, dass vorhandene und erwartete Stellenbedarfe mit Qualifikationspotenzialen abgeglichen werden. Eine unmittelbare Verpflichtung zur Umsetzung bestimmter Karriereschritte entsteht dadurch nicht. Sie ist von der Nachfolgeplanung abzugrenzen, die auf die Besetzung einzelner Schlüsselpositionen gerichtet ist. In der Praxis dient Laufbahnplanung der langfristigen Sicherung von Qualifikationen und der internen Besetzung von Funktionen.