Arbeitgeberanteil
In Kürze
Der Arbeitgeberanteil bezeichnet den gesetzlich zu tragenden Teil der Sozialversicherungsbeiträge. Er ergänzt den Bruttolohn und ist dem Arbeitnehmer nicht auszuzahlen.
Definition
Arbeitgeberanteil ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Er beschreibt den gesetzlich festgelegten Beitragsanteil des Arbeitgebers zur Sozialversicherung eines Arbeitnehmers. Der Arbeitgeberanteil umfasst regelmäßig Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie weitere gesetzliche Umlagen. Er entsteht kraft Gesetzes mit Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses. Voraussetzung ist ein entgeltliches Arbeitsverhältnis mit Versicherungspflicht nach dem Sozialversicherungsrecht. Der Arbeitgeberanteil wird prozentual aus dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Rechtsgrundlagen finden sich im Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV), insbesondere zu Beitragspflichten und Abführung. Der Arbeitgeberanteil ist vom Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttoarbeitsentgelt aufzubringen und nicht Bestandteil des Auszahlungsanspruchs. Eine individuelle Vereinbarung zur Abwälzung auf den Arbeitnehmer ist gesetzlich ausgeschlossen. Vom Arbeitgeberanteil abzugrenzen ist der Arbeitnehmeranteil, der vom Arbeitsentgelt einbehalten wird. In der Praxis bestimmt der Arbeitgeberanteil maßgeblich die gesamten Lohnnebenkosten eines Arbeitsverhältnisses.