Leidensgerechter Arbeitsplatz
In Kürze
Der Leidensgerechter Arbeitsplatz beschreibt die arbeitsvertraglich gebotene Anpassung der Tätigkeit an gesundheitliche Einschränkungen. Er dient der fortgesetzten Beschäftigung innerhalb des bestehenden Vertragsrahmens.
Definition
Leidensgerechter Arbeitsplatz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die Anpassung einer vertraglich geschuldeten Tätigkeit an gesundheitlich bedingte Leistungseinschränkungen des Arbeitnehmers. Ein Leidensgerechter Arbeitsplatz liegt vor, wenn die Tätigkeit innerhalb des bestehenden Arbeitsvertrags objektiv anders festgelegt ist. Voraussetzung ist, dass eine zumutbare und rechtlich mögliche Beschäftigung unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Situation besteht. Die Verpflichtung folgt aus der Rücksichtnahmepflicht gemäß § 241 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Für schwerbehinderte Menschen ergibt sich ergänzend eine besondere Ausprägung aus § 164 Absatz 4 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Ein Anspruch auf Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes wird durch den Leidensgerechter Arbeitsplatz nicht begründet. Der Begriff ist vom behinderungsgerechten Arbeitsplatz nach dem SGB IX funktional abzugrenzen. Der Leidensgerechter Arbeitsplatz ist insbesondere bei krankheitsbedingten Leistungseinschränkungen im laufenden Arbeitsverhältnis praxisrelevant.