Arbeitgeberdarlehen
In Kürze
Ein Arbeitgeberdarlehen ist ein vom Arbeitgeber gewährtes Darlehen außerhalb der Vergütung. Es begründet ein eigenständiges schuldrechtliches Rückzahlungsverhältnis.
Definition
Arbeitgeberdarlehen ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet die Überlassung von Geldmitteln durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer mit Rückzahlungsverpflichtung. Das Arbeitgeberdarlehen ist rechtlich als Darlehensvertrag einzuordnen und nicht Teil der Arbeitsvergütung. Voraussetzung ist eine vertragliche Vereinbarung, die Darlehenssumme, Rückzahlungsmodalitäten und gegebenenfalls Verzinsung festlegt. Die Leistung erfolgt zusätzlich zum geschuldeten Arbeitsentgelt und unabhängig von der Arbeitsleistung. Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere § 488 BGB. Ein Arbeitgeberdarlehen begründet kein Gegenseitigkeitsverhältnis zur Arbeitspflicht und steht nicht unter dem Synallagma des Arbeitsvertrags. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses lässt die Rückzahlungsverpflichtung grundsätzlich unberührt. Eine automatische Fälligstellung allein wegen des Ausscheidens ist ohne entsprechende Vereinbarung unzulässig. Vom Arbeitgeberdarlehen abzugrenzen sind Vorschüsse und Abschlagszahlungen auf bereits entstandene Vergütungsansprüche. In der Praxis dient das Arbeitgeberdarlehen häufig der finanziellen Unterstützung von Arbeitnehmern bei besonderen persönlichen Aufwendungen.