Lieferantenkredit
In Kürze
Lieferantenkredit bezeichnet einen Zahlungsaufschub zwischen Lieferung und Kaufpreiszahlung. Er entsteht durch eingeräumte Zahlungsziele im laufenden Geschäftsverkehr.
Definition
Lieferantenkredit ist ein finanzwirtschaftlicher Begriff der kurzfristigen Unternehmensfinanzierung im Rahmen von Austauschverträgen. Er bezeichnet die zeitliche Verschiebung der Kaufpreisfälligkeit nach Warenlieferung oder Leistungserbringung. Ein Lieferantenkredit liegt vor, wenn ein verbindliches Zahlungsziel nach Rechnungsstellung festgelegt ist. Voraussetzung ist eine bereits erfüllte Hauptleistung bei fortbestehender, gestundeter Zahlungspflicht des Abnehmers. Die Finanzierung erfolgt nicht durch Kapitalüberlassung, sondern durch Dulden späterer Erfüllung der Geldschuld. Rechtsgrundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch, insbesondere § 488 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), im Wege der Kreditdefinition. Der Lieferantenkredit ist regelmäßig kurzfristig ausgestaltet und betragsmäßig an den Waren- oder Leistungswert gebunden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Gewährung besteht nicht und ergibt sich ausschließlich aus vertraglicher Gestaltung. Er ist von Bankdarlehen abzugrenzen, da keine Auszahlung liquider Mittel erfolgt. Lieferantenkredit dient in der Praxis der Liquiditätssteuerung und Absatzförderung im unternehmerischen Geschäftsverkehr.