Lieferantenrechnung
In Kürze
Eine Lieferantenrechnung dokumentiert die Abrechnung einer Lieferung oder sonstigen Leistung durch einen Lieferanten. Sie begründet eine zahlungsbezogene Verbindlichkeit des Rechnungsempfängers.
Definition
Lieferantenrechnung ist ein buchhalterischer und steuerrechtlicher Begriff. Lieferantenrechnung bezeichnet ein Rechnungsdokument, mit dem ein Lieferant eine erbrachte Lieferung oder sonstige Leistung gegenüber dem Leistungsempfänger abrechnet. Lieferantenrechnung liegt vor, wenn Art und Umfang der Leistung festgelegt, ein Entgelt ausgewiesen und der Leistungsempfänger eindeutig bestimmt ist. Lieferantenrechnung muss die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben enthalten, um als ordnungsgemäßer Rechnungsnachweis anerkannt zu werden. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG), der die formellen Mindestanforderungen an Rechnungen normiert. Eine Lieferantenrechnung begründet keinen eigenständigen Zahlungsanspruch, sondern dokumentiert eine bereits entstandene Forderung aus dem zugrunde liegenden Schuldverhältnis. Abzugrenzen ist die Lieferantenrechnung von der Ausgangsrechnung, die ein Unternehmen selbst an seine Kunden ausstellt. In der Praxis dient die Lieferantenrechnung der Erfassung, Prüfung, Verbuchung und fristgerechten Begleichung von Verbindlichkeiten in der Kreditorenbuchhaltung.