Lohn und Gehalt
In Kürze
Lohn und Gehalt bezeichnen die vertraglich geschuldete Vergütung für Arbeitsleistung. Sie bilden den zentralen Entgeltanspruch im Arbeitsverhältnis.
Definition
Lohn und Gehalt sind ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen die vom Arbeitgeber geschuldete Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung im bestehenden Arbeitsverhältnis. Lohn und Gehalt erfassen sämtliche laufenden Vergütungen, die aufgrund vertraglicher, tariflicher oder gesetzlicher Grundlagen geschuldet sind. Der Anspruch besteht, wenn eine wirksame arbeitsvertragliche Bindung vorliegt und die Arbeitsleistung erbracht oder rechtlich ersetzt ist. Die Höhe bestimmt sich nach individueller Vereinbarung, Tarifvertrag oder der üblichen Vergütung. Rechtsgrundlage des Vergütungsanspruchs ist § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Lohn und Gehalt unterliegen zwingenden gesetzlichen Mindestgrenzen und kollektivrechtlichen Vorgaben. Lohn und Gehalt begründen keinen Anspruch auf zusätzliche Sonderleistungen außerhalb der vereinbarten Vergütung. Abzugrenzen sind Lohn und Gehalt von Entgeltersatzleistungen bei Arbeitsausfall. In der Praxis bilden Lohn und Gehalt die Grundlage für Entgeltabrechnung, Steuerabzug und Sozialversicherung.