Lohnabrechnung
In Kürze
Die Lohnabrechnung ist ein zentrales Dokument im Arbeitsverhältnis. Sie weist die Entgeltabrechnung für einen bestimmten Abrechnungszeitraum verbindlich aus.
Definition
Lohnabrechnung ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie dokumentiert die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts für eine bestimmte Person und einen festgelegten Abrechnungszeitraum. Die Lohnabrechnung weist Bruttoentgelt, gesetzliche Abzüge und den auszuzahlenden Nettobetrag vollständig und nachvollziehbar aus. Sie liegt vor, wenn Entgeltbestandteile, Abzüge und Auszahlungsbetrag rechnerisch ermittelt und textlich festgehalten sind. Die Pflicht zur Erstellung ergibt sich aus § 108 Gewerbeordnung (GewO) und umfasst die Abrechnung in Textform. Die Lohnabrechnung dient zugleich dem Nachweis der Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen gegenüber Arbeitnehmer und Behörden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur papiergebundenen Übermittlung besteht nicht. Abzugrenzen ist die Lohnabrechnung von der Entgeltbescheinigung, die für sozialversicherungsrechtliche Zwecke einen erweiterten Zeitraum abbildet. In der Praxis bildet sie die Grundlage für Vergütungszahlung, Buchhaltung und sozialversicherungsrechtliche Meldungen.