Lohnarten
In Kürze
Lohnarten bezeichnen unterschiedliche Formen der Vergütung im Arbeitsverhältnis. Sie strukturieren die Zuordnung und Abrechnung von Entgeltbestandteilen.
Definition
Lohnarten sind ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen systematisch abgegrenzte Kategorien von Arbeitsentgelt und entgeltbezogenen Leistungen im Arbeitsverhältnis. Lohnarten erfassen sämtliche Geld- und Sachleistungen, die als Gegenleistung für Arbeitsleistung oder aus Anlass des Beschäftigungsverhältnisses gewährt werden. Sie liegen vor, wenn Entgeltbestandteile nach ihrer rechtlichen, steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Behandlung eindeutig klassifiziert sind. Die Zuordnung erfolgt unabhängig von der Entlohnungsform und erfasst laufende sowie einmalige Zahlungen. Maßgeblich ist das Austauschverhältnis von Arbeit und Vergütung nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Lohnarten dienen der rechnerischen Ermittlung von Bruttoentgelt, Abzügen und Auszahlungsbeträgen im Abrechnungsprozess. Eine eigenständige Verpflichtung zur Gewährung bestimmter Lohnarten besteht nicht. Abzugrenzen sind Lohnarten von bloßen Zahlungsmodalitäten ohne Entgeltcharakter. In der Praxis ermöglichen Lohnarten eine rechtssichere Entgeltabrechnung und korrekte Meldung gegenüber Finanz- und Sozialversicherungsträgern.