Lohnbuchhaltung
In Kürze
Die Lohnbuchhaltung ist ein zentraler Funktionsbereich der betrieblichen Entgeltabrechnung. Sie stellt die korrekte Abwicklung lohnbezogener Pflichten sicher.
Definition
Lohnbuchhaltung ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie umfasst die systematische Erfassung, Berechnung und Abrechnung von Arbeitsentgelten innerhalb eines Unternehmens. Lohnbuchhaltung liegt vor, wenn Löhne und Gehälter einschließlich Abzügen, Meldungen und Zahlungen fortlaufend verarbeitet werden. Sie erfasst personenbezogene Entgeltdaten, steuerliche Merkmale und sozialversicherungsrechtliche Zuordnungen nach festen Vorgaben. Die Tätigkeit setzt voraus, dass Arbeitsentgelte rechnerisch ermittelt, dokumentiert und ordnungsgemäß verbucht sind. Rechtsgrundlage für zentrale Aufzeichnungspflichten ist § 41 Einkommensteuergesetz (EStG). Die Lohnbuchhaltung beinhaltet zudem die Führung von Lohnkonten und die fristgerechte Abführung von Abgaben. Sie begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Entgelt. Abzugrenzen ist die Lohnbuchhaltung von der allgemeinen Finanzbuchhaltung ohne Personenbezug. In der Praxis dient die Lohnbuchhaltung der rechtssicheren Umsetzung gesetzlicher Entgelt- und Meldepflichten.