Lohnersatzleistungen
In Kürze
Lohnersatzleistungen gleichen den vorübergehenden Wegfall von Arbeitsentgelt aus. Sie sichern Einkommen bei gesetzlich anerkannten Ausfallzeiten.
Definition
Lohnersatzleistungen sind ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen Geldleistungen zum teilweisen Ersatz weggefallenen Arbeitsentgelts bei sozialrechtlich anerkannten Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit. Lohnersatzleistungen werden gewährt, wenn eine Entgeltzahlung wegen Krankheit, Elternschaft, Arbeitslosigkeit oder vergleichbarer Tatbestände entfällt. Voraussetzung ist, dass der Entgeltausfall nicht vom Arbeitgeber auszugleichen ist und ein sozialversicherungsrechtlicher Anspruch besteht. Die Leistungen werden regelmäßig von Trägern der Sozialversicherung erbracht und bemessen sich am vorherigen Arbeitsentgelt. Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere im Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Lohnersatzleistungen begründen keinen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber. Abzugrenzen sind Lohnersatzleistungen von der Entgeltfortzahlung im bestehenden Arbeitsverhältnis. In der Praxis sichern Lohnersatzleistungen die wirtschaftliche Existenz während vorübergehender Erwerbsausfälle.