Lohnfortzahlung
In Kürze
Lohnfortzahlung sichert die Entgeltzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit oder gesetzlichen Feiertagen. Sie wirkt zeitlich begrenzt und folgt festgelegten gesetzlichen Voraussetzungen.
Definition
Lohnfortzahlung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit gesetzlich geregelter Entgeltzahlung trotz fehlender Arbeitsleistung. Sie bezeichnet die fortlaufende Zahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit oder Feiertagen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht, wenn unverschuldete Arbeitsunfähigkeit vorliegt und das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen bestanden hat. Die fortzuzahlende Vergütung entspricht dem Arbeitsentgelt der maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Rechtsgrundlage sind das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) nach § 3 EFZG sowie § 2 EFZG. Anzeigepflichten und Nachweise richten sich ergänzend nach § 5 EFZG bei Arbeitsunfähigkeit. Die Leistungsdauer ist auf sechs Wochen beziehungsweise 42 Kalendertage je Verhinderungsfall begrenzt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Lohnfortzahlung über sechs Wochen hinaus besteht nicht grundsätzlich. Sie ist vom Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung nach Ablauf der Entgeltzahlung klar abzugrenzen. Die Lohnfortzahlung steuert Entgeltabrechnung, Meldepflichten und Leistungsübergang zur Krankenkasse im laufenden Arbeitsverhältnis.