Management
In Kürze
Management bezeichnet die Leitung und Steuerung von Organisationen durch Führungspersonen. Es umfasst Entscheidungs-, Planungs- und Kontrollfunktionen.
Definition
Management ist ein arbeits- und organisationsrechtlicher Begriff. Management bezeichnet die Gesamtheit der leitenden Funktionen zur Führung eines Unternehmens oder abgegrenzten Verantwortungsbereichs. Es umfasst die Wahrnehmung von Entscheidungs-, Planungs-, Organisations- und Kontrollaufgaben zur Zielerreichung. Management liegt vor, wenn Personen mit Leitungsbefugnissen unternehmerisch bedeutsame Entscheidungen vorbereiten, treffen und deren Umsetzung überwachen. Die Tätigkeit erfolgt regelmäßig im Rahmen eines Arbeits- oder Organverhältnisses ohne Eigentümerstellung. Rechtlich relevant ist die Einordnung nach Stellung, Verantwortung und Entscheidungsbefugnissen innerhalb der Unternehmenshierarchie. Management kann auf unterschiedlichen Ebenen ausgeübt werden, insbesondere auf oberer, mittlerer oder unterer Führungsebene. Die Zuordnung richtet sich nach dem Umfang der Leitungs- und Weisungsbefugnisse. Management begründet keinen einheitlichen gesetzlichen Status und keinen eigenständigen Vergütungsanspruch. Es ist von rein ausführenden oder fachlich spezialisierten Tätigkeiten ohne Führungsverantwortung abzugrenzen. In der Praxis dient Management der strukturierten Steuerung betrieblicher Prozesse und Ressourcen.