Materialwirtschaft
In Kürze
Materialwirtschaft bezeichnet die organisationale Steuerung betrieblicher Material- und Warenströme. Sie umfasst Planung, Beschaffung, Lagerung und innerbetriebliche Verteilung.
Definition
Materialwirtschaft ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der einen funktionalen Unternehmensbereich mit organisatorischem Bezug beschreibt. Der Begriff erfasst die systematische Planung, Steuerung und Kontrolle aller materialbezogenen Warenströme. Materialwirtschaft liegt vor, wenn Materialflüsse von der Beschaffung bis zur innerbetrieblichen Bereitstellung koordiniert sind. Erfasst sind Bedarfsplanung, Einkauf, Warenannahme, Lagerhaltung, innerbetrieblicher Transport und Entsorgung. Die Prozesse sind zeitlich, mengenmäßig, qualitativ und räumlich auf betriebliche Anforderungen abgestimmt. Zielgerichtet ist die Sicherstellung einer kontinuierlichen Materialverfügbarkeit für Produktion oder Leistungserbringung. Materialwirtschaft ist regelmäßig organisatorisch mit Logistik und Beschaffung verzahnt ausgestaltet. Gesetzliche Spezialregelungen zur Ausgestaltung der Materialwirtschaft bestehen nicht. Abzugrenzen ist sie von der Produktionswirtschaft, die den eigentlichen Fertigungsprozess steuert. In der Praxis beeinflusst Materialwirtschaft Arbeitsorganisation, Personalbedarf und Ablaufstrukturen in materialintensiven Betrieben.