Mentoring
In Kürze
Mentoring bezeichnet eine strukturierte Form der individuellen Begleitung im beruflichen Kontext. Es dient dem systematischen Wissenstransfer und der persönlichen Entwicklung innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse.
Definition
Mentoring ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es beschreibt eine formal oder informell organisierte Unterstützungsbeziehung zwischen einer erfahrenen und einer weniger erfahrenen beschäftigten Person. Ziel ist die Förderung fachlicher, methodischer und persönlicher Kompetenzen im Rahmen betrieblicher Zusammenarbeit. Mentoring liegt vor, wenn eine begleitende Beziehung mit festgelegten Rollen, Zielen oder Zeiträumen organisatorisch verankert ist. Die unterstützende Person vermittelt Erfahrungswissen, Orientierung und Feedback ohne unmittelbare Weisungs- oder Kontrollbefugnis. Die Teilnahme erfolgt regelmäßig zusätzlich zu arbeitsvertraglich geschuldeten Hauptleistungspflichten beider beteiligter Beschäftigter. Mentoring begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Beförderung, Vergütungserhöhung oder sonstige arbeitsvertragliche Anpassungen. Es ist von arbeitsvertraglich vereinbarter Einarbeitung oder fachlicher Anleitung im Rahmen der Tätigkeit abzugrenzen. Mentoring wird in der Praxis häufig zur Personalentwicklung, Nachfolgeplanung oder Integration neuer Beschäftigter eingesetzt.