Minimalprinzip
In Kürze
Das Minimalprinzip beschreibt einen allgemeinen wirtschaftlichen Handlungsgrundsatz. Es zielt auf Zielerreichung bei möglichst geringem Mitteleinsatz.
Definition
Minimalprinzip ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung eines allgemeinen wirtschaftlichen Steuerungsgrundsatzes. Er bezeichnet die Ausrichtung wirtschaftlichen Handelns auf die Erreichung eines vorgegebenen Ziels. Kennzeichnend ist, dass das Ziel feststeht und die eingesetzten Mittel variabel bestimmt werden. Die Anwendung liegt vor, wenn Ressourcen planmäßig auf das zur Zielerreichung notwendige Mindestmaß begrenzt sind. Das Minimalprinzip setzt voraus, dass Zielinhalt, Zielumfang und Zielzeitpunkt eindeutig bestimmt sind. Eine gesetzliche Normierung ist nicht erforderlich, da das Prinzip als methodischer Ordnungsrahmen wirkt. Das Minimalprinzip begründet keinen Anspruch auf Effizienzsteigerung oder Kostensenkung im Einzelfall. Es ist vom Maximalprinzip abzugrenzen, bei dem feste Mittel einen möglichst hohen Ertrag bestimmen. In der Praxis unterstützt das Minimalprinzip die strukturierte Bewertung von Ressourceneinsatz in organisatorischen Entscheidungsprozessen.