Minusstunden
In Kürze
Minusstunden bezeichnen ein negatives Zeitguthaben aus Unterschreitung der geschuldeten Arbeitszeit. Sie entstehen innerhalb geregelter Arbeitszeitmodelle.
Definition
Minusstunden ist ein arbeitszeitrechtlicher Begriff für ein negatives Saldo auf einem Arbeitszeitkonto. Er beschreibt die rechnerische Differenz zwischen geschuldeter und tatsächlich geleisteter Arbeitszeit innerhalb eines Bezugszeitraums. Minusstunden liegen vor, wenn die festgelegte Sollarbeitszeit objektiv unterschritten und ordnungsgemäß dokumentiert ist. Voraussetzung ist ein wirksam vereinbartes Arbeitszeitmodell mit Zeitkonto und definierter Ausgleichssystematik. Die Entstehung setzt voraus, dass die Minderleistung der Arbeitszeit rechtlich zurechenbar ist. Maßgeblich ist, ob die Arbeitsleistung angeboten wurde oder aus betrieblichen Gründen unterblieb. Rechtsgrundlage für die Zuordnung ist § 615 des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB bei Annahmeverzug. Minusstunden dürfen nicht gebucht werden, wenn das Arbeitsausfallrisiko dem Arbeitgeber zuzuordnen ist. Sie sind von Überstunden abzugrenzen, die eine Überschreitung der geschuldeten Arbeitszeit darstellen. Minusstunden haben in der Praxis Bedeutung für Entgeltabrechnung, Zeitkontenführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.