Monopolkommission
In Kürze
Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium für Fragen der Wettbewerbsordnung. Sie analysiert regelmäßig Unternehmenskonzentration und Wettbewerb in Deutschland.
Definition
Monopolkommission ist ein wettbewerbsrechtlicher Begriff für ein unabhängiges, gesetzlich vorgesehenes Beratungsgremium des Bundes. Sie bewertet regelmäßig Stand und Entwicklung der Unternehmenskonzentration sowie die Wettbewerbslage in Deutschland. Monopolkommission liegt vor als dauerhaft eingerichtetes Sachverständigengremium mit ausschließlich beratender Funktion gegenüber Staat. Vorausgesetzt sind institutionelle Unabhängigkeit, fachliche Sachkunde und eine feste Mitgliederzahl von fünf Personen. Rechtsgrundlage ist § 44 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Aufgaben, Zusammensetzung und Berichtsform bestimmt. Die Monopolkommission besitzt keine Entscheidungs- oder Eingriffsbefugnisse gegenüber Behörden oder Marktteilnehmern. Sie ist von Kartellbehörden abzugrenzen, da diese hoheitliche Maßnahmen treffen und Verfahren durchführen. In der Praxis liefert die Monopolkommission wettbewerbspolitische Orientierung für Gesetzgebung, Verwaltung und öffentliche Diskussion.