Muttergesellschaft
In Kürze
Die Muttergesellschaft ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen mit beherrschendem Einfluss auf andere Gesellschaften. Sie bildet den organisatorischen Mittelpunkt eines Konzerns.
Definition
Muttergesellschaft ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff für ein Unternehmen mit beherrschendem Einfluss auf mindestens ein anderes Unternehmen. Sie bezeichnet die rechtlich selbstständige Einheit, die durch Beteiligung oder sonstige Einflussmöglichkeiten Kontrolle ausübt. Muttergesellschaft liegt vor, wenn ein einheitlicher Leitungswille gegenüber abhängigen Unternehmen rechtlich oder tatsächlich durchgesetzt werden kann. Vorausgesetzt ist eine Mehrheitsbeteiligung oder eine vergleichbare Möglichkeit zur Bestimmung von Geschäftsführung und Unternehmenspolitik. Die rechtliche Einordnung richtet sich insbesondere nach den Konzernvorschriften des Aktiengesetzes (Aktiengesetz, AktG). Die Muttergesellschaft bleibt trotz Konzernzugehörigkeit ein eigenständiges Rechtssubjekt mit eigenen Rechten und Pflichten. Sie ist von einer bloßen Beteiligungsgesellschaft abzugrenzen, bei der kein beherrschender Einfluss besteht. Für arbeitsrechtliche Zusammenhänge ist die Muttergesellschaft relevant bei der Beurteilung konzernbezogener Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. In der Praxis bildet die Muttergesellschaft den strukturellen Bezugspunkt für Konzernorganisation und konzernweite Steuerung.