Nachgelagerte Besteuerung
In Kürze
Nachgelagerte Besteuerung beschreibt die zeitlich verschobene Besteuerung von Alterseinkünften. Die Steuerlast fällt erst in der Auszahlungsphase an.
Definition
Nachgelagerte Besteuerung ist ein steuerrechtlicher Begriff im Kontext der Altersvorsorge und Einkommensbesteuerung. Nachgelagerte Besteuerung bezeichnet das Prinzip, nach dem Altersbezüge erst im Zeitpunkt des Zuflusses steuerlich erfasst werden. Sie liegt vor, wenn Beiträge während der Erwerbsphase ganz oder teilweise steuerlich freigestellt sind. Voraussetzung ist, dass die spätere Leistung als steuerpflichtige Einkunftsquelle gesetzlich qualifiziert ist. Die steuerliche Belastung richtet sich nach dem maßgeblichen Besteuerungsanteil des Rentenbeginnjahres. Rechtsgrundlage ist das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) in Verbindung mit dem Einkommensteuergesetz (EStG). Die nachgelagerte Besteuerung begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte steuerliche Gesamtentlastung. Nachgelagerte Besteuerung ist von der vorgelagerten Besteuerung abzugrenzen, bei der Beiträge versteuert und Leistungen steuerfrei bleiben. In der Praxis bestimmt die nachgelagerte Besteuerung die steuerliche Behandlung gesetzlicher Renten, betrieblicher Altersversorgung und geförderter Vorsorgeformen.