Nachtarbeit
In Kürze
Nachtarbeit bezeichnet Arbeitsleistung innerhalb gesetzlich festgelegter Nachtzeiten. Sie unterliegt besonderen arbeitszeitrechtlichen Schutzvorgaben.
Definition
Nachtarbeit ist ein arbeitszeitrechtlicher Begriff. Nachtarbeit bezeichnet jede Arbeitsleistung von mehr als zwei Stunden innerhalb der gesetzlich bestimmten Nachtzeit. Sie liegt vor, wenn Arbeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr erbracht wird. Für bestimmte Branchen gilt eine abweichende Nachtzeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Voraussetzung ist eine tatsächliche Arbeitsleistung innerhalb dieses Zeitraums unabhängig von der Arbeitsvertragsform. Nachtarbeit unterliegt besonderen Schutzregelungen zur Begrenzung der täglichen Arbeitszeit und zur Gesundheitsvorsorge. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Arbeitszeitgesetz, insbesondere § 2 ArbZG und § 6 ArbZG. Nachtarbeit begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Vergütungshöhe außerhalb gesetzlicher oder kollektivrechtlicher Regelungen. Von der Nachtarbeit abzugrenzen ist die bloße Rufbereitschaft ohne tatsächliche Arbeitsleistung. In der Praxis beeinflusst Nachtarbeit die Arbeitszeitgestaltung, den Gesundheitsschutz und betriebliche Mitbestimmungsrechte.