Nachtzuschlag
In Kürze
Der Nachtzuschlag bezeichnet einen finanziellen Ausgleich für Arbeitsleistung während gesetzlich definierter Nachtzeiten. Er dient dem Ausgleich besonderer Belastungen durch nächtliche Arbeitszeiten.
Definition
Nachtzuschlag ist ein arbeitszeitrechtliches Instrument. Der Nachtzuschlag bezeichnet einen Vergütungsbestandteil, der zusätzlich zum Grundlohn für geleistete Nachtarbeit gezahlt wird. Nachtzuschlag liegt vor, wenn Arbeitszeit ganz oder teilweise innerhalb der gesetzlich bestimmten Nachtzeit festgelegt ist. Nachtzuschlag setzt voraus, dass Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes objektiv erbracht wird. Maßgeblich ist die Nachtzeit nach dem Arbeitszeitgesetz, die regelmäßig die Stunden zwischen 23 und 6 Uhr umfasst. Nachtarbeit liegt vor, wenn mehr als zwei Stunden innerhalb dieser Nachtzeit gearbeitet werden. Die Rechtsgrundlage für den Ausgleich bildet § 6 Absatz 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Danach ist ein angemessener finanzieller Ausgleich oder gleichwertiger Freizeitausgleich zu gewähren, soweit keine tariflichen Regelungen bestehen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung eines pauschalen Zuschlagssatzes besteht nicht. Der Nachtzuschlag ist vom Ersatzruhetag für Sonn- oder Feiertagsarbeit abzugrenzen. In der betrieblichen Praxis beeinflusst der Nachtzuschlag die Entgeltabrechnung und die Gestaltung von Schichtarbeitsmodellen.