Nichteheliche Lebensgemeinschaft
In Kürze
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft beschreibt das partnerschaftliche Zusammenleben ohne Eheschließung. Sie begründet keine ehelichen Rechte und Pflichten.
Definition
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist ein rechtlicher Begriff zur Beschreibung eines partnerschaftlichen Zusammenlebens ohne Ehe. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft bezeichnet eine auf Dauer angelegte Lebensform zweier Personen ohne rechtsgültige Eheschließung. Sie liegt vor, wenn ein gemeinsamer Haushalt sowie eine persönliche und wirtschaftliche Verbundenheit festgelegt ist. Vorausgesetzt ist ein tatsächliches Zusammenleben mit gegenseitiger Verantwortung ohne formalen familienrechtlichen Status. Die Rechtsordnung ordnet die nichteheliche Lebensgemeinschaft grundsätzlich nicht der Ehe gleich und gewährt keinen umfassenden Familienschutz. Gesetzliche Regelungen bestehen nur punktuell, etwa im Sozialrecht oder Mietrecht. Eine ausdrückliche gesetzliche Normierung im Bürgerlichen Gesetzbuch fehlt für die nichteheliche Lebensgemeinschaft. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft begründet keinen gesetzlichen Unterhalts-, Erb- oder Zugewinnausgleichsanspruch. Sie ist von der Ehe abzugrenzen, da sie keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz genießt. In der Praxis ist die nichteheliche Lebensgemeinschaft bedeutsam für sozialrechtliche, steuerliche und mietrechtliche Einordnungen.