Arbeitsassistenz
In Kürze
Arbeitsassistenz ermöglicht arbeitsplatzbezogene Unterstützung für schwerbehinderte Menschen. Sie dient der Ausübung der persönlichen Arbeitsleistung im regulären Beschäftigungsverhältnis.
Definition
Arbeitsassistenz ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur arbeitsplatzbezogenen Unterstützung schwerbehinderter Beschäftigter im bestehenden oder angestrebten Arbeitsverhältnis. Sie umfasst personenbezogene Hilfstätigkeiten, die funktionale Einschränkungen ausgleichen und die persönliche Arbeitsleistung ermöglichen. Arbeitsassistenz liegt vor, wenn kontinuierliche Unterstützung am konkreten Arbeitsplatz objektiv erforderlich ist. Vorausgesetzt ist, dass die betroffene Person ihre fachliche Qualifikation besitzt und die Arbeitsleistung persönlich schuldet. Arbeitsassistenz setzt ferner voraus, dass technische Anpassungen oder betriebliche Unterstützung nicht ausreichen. Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme ist § 185 Absatz 5 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch, abgekürzt SGB IX. Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist ergänzend § 49 SGB IX maßgeblich. Eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur eigenständigen Bereitstellung einer Assistenzleistung besteht nicht. Von der Übertragung arbeitsvertraglicher Hauptpflichten auf Dritte ist das Instrument klar zu unterscheiden. Arbeitsassistenz besitzt erhebliche Praxisrelevanz für Sicherung und Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im regulären Arbeitsmarkt.