Onboarding
In Kürze
Onboarding bezeichnet die strukturierte Eingliederung neuer Beschäftigter in ein bestehendes Arbeitsverhältnis. Es umfasst organisatorische, fachliche und soziale Maßnahmen im zeitlichen Zusammenhang des Arbeitsbeginns.
Definition
Onboarding ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Onboarding beschreibt den systematischen Prozess der betrieblichen Eingliederung einer neu eingestellten Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers. Onboarding liegt vor, wenn innerbetriebliche Maßnahmen zur fachlichen, organisatorischen und sozialen Integration festgelegt sind. Voraussetzung ist ein begründetes Arbeitsverhältnis mit zeitlichem Bezug zum Arbeitsantritt und zur Anfangsphase der Beschäftigung. Onboarding umfasst insbesondere die Vermittlung von Aufgaben, Zuständigkeiten, Arbeitsabläufen und betrieblichen Regeln. Onboarding kann vor dem ersten Arbeitstag beginnen und regelmäßig während der Probezeit fortgeführt werden. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag sowie aus § 611a Bürgerliches Gesetzbuch, BGB. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung eines Onboarding besteht nicht. Onboarding ist von der laufenden Personalentwicklung nach abgeschlossener Einarbeitung abzugrenzen. In der Praxis beeinflusst Onboarding die rechtssichere Organisation der Anfangsphase eines Arbeitsverhältnisses.