Partnerschaftsgesellschaft
In Kürze
Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine gesetzlich geregelte Rechtsform für Angehörige freier Berufe. Sie dient der gemeinschaftlichen Berufsausübung unter einem einheitlichen Namen.
Definition
Die Partnerschaftsgesellschaft ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine Personengesellschaft zur gemeinsamen Ausübung freier Berufe durch natürliche Personen. Die Partnerschaftsgesellschaft liegt vor, wenn sich mehrere Berufsträger zur selbstständigen Berufsausübung zusammenschließen. Voraussetzung ist ein schriftlich festgelegter Gesellschaftsvertrag mit Angaben zu Namen, Sitz und Gegenstand. Erforderlich ist ferner die konstitutive Eintragung in das Partnerschaftsregister beim zuständigen Amtsgericht. Rechtsgrundlage ist das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz PartGG sowie ergänzend §§ 59b ff. der Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO. Die Partnerschaftsgesellschaft ist rechtsfähig und kann unter ihrem Namen Rechte erwerben sowie Verbindlichkeiten eingehen. Sie haftet grundsätzlich mit dem Gesellschaftsvermögen und den beteiligten Partnern gesamtschuldnerisch. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Wahl dieser Rechtsform besteht nicht. Sie ist von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts dadurch abgegrenzt, dass sie ausschließlich freien Berufen vorbehalten ist. In der Praxis wird die Partnerschaftsgesellschaft zur strukturierten Organisation gemeinsamer Berufsausübung verwendet.