Personalbedarfsplanung
In Kürze
Die Personalbedarfsplanung bestimmt Umfang und Qualifikation benötigter Arbeitskräfte im Betrieb. Sie dient der vorausschauenden Sicherstellung personeller Ressourcen.
Definition
Personalbedarfsplanung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die systematische Ermittlung des zukünftigen und aktuellen personellen Sollbedarfs eines Betriebs. Personalbedarfsplanung erfasst dabei sowohl die erforderliche Anzahl als auch die notwendigen Qualifikationen von Arbeitskräften. Sie liegt vor, wenn Arbeitsvolumen, Organisation, Zeitfaktoren und Unternehmensziele strukturiert analysiert werden. Voraussetzung ist eine Abgrenzung zwischen Einsatzbedarf, Reservebedarf und vorhandenem Personalbestand. Sie berücksichtigt dabei planbare Abwesenheiten, Fluktuation sowie zeitliche und qualitative Veränderungsbedarfe. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für Einstellungen, Versetzungen, Qualifizierungsmaßnahmen oder personalwirtschaftliche Anpassungen. Eine unmittelbare rechtliche Verpflichtung zur Durchführung der Personalbedarfsplanung besteht nicht. Sie ist von der nachgelagerten Personalauswahl einzelner Beschäftigter funktional abzugrenzen. Personalbedarfsplanung erfolgt unabhängig von der konkreten Besetzung einzelner Arbeitsplätze oder Personen. In der Praxis unterstützt sie die Sicherstellung betrieblicher Leistungsfähigkeit und planbarer Personalstrukturen.