Personalentwicklung
In Kürze
Personalentwicklung bezeichnet die systematische Qualifizierung von Arbeitnehmern im bestehenden Arbeitsverhältnis. Sie dient der Sicherung gegenwärtiger und zukünftiger betrieblicher Anforderungen.
Definition
Personalentwicklung ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie beschreibt die planmäßige Förderung, Qualifizierung und Weiterentwicklung von Arbeitnehmern im bestehenden Arbeitsverhältnis. Personalentwicklung liegt vor, wenn Maßnahmen zur Erweiterung fachlicher, methodischer oder persönlicher Kompetenzen organisatorisch festgelegt sind. Maßgeblich ist die Ausrichtung der Maßnahmen an aktuellen oder zukünftigen Anforderungen betrieblicher Tätigkeiten. Die Durchführung erfolgt auf Grundlage des Arbeitsverhältnisses unter Wahrung der arbeitsvertraglichen Pflichten beider Parteien. Personalentwicklung setzt voraus, dass Qualifikationsbedarfe festgestellt und geeignete Entwicklungsmaßnahmen bestimmt sind. Die rechtliche Einordnung erfolgt regelmäßig im Zusammenhang mit § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung bestimmter Entwicklungsmaßnahmen besteht nicht. Abzugrenzen ist Personalentwicklung von der Personaleinsatzplanung, die den konkreten Einsatz vorhandener Qualifikationen steuert. Die Regelung ist praxisrelevant für Qualifizierungsmaßnahmen, Versetzungen und langfristige Personalstrategien im Betrieb.