Personalmarketing
In Kürze
Personalmarketing bezeichnet die strukturierte Gestaltung der Attraktivität von Arbeitsplätzen gegenüber Beschäftigten und Bewerbenden. Es dient der Bindung vorhandener Arbeitskräfte und der Gewinnung geeigneter neuer Mitarbeiter.
Definition
Personalmarketing ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur systematischen Gestaltung der Arbeitgeberattraktivität im bestehenden und potenziellen Arbeitsverhältnis. Personalmarketing umfasst alle aufeinander abgestimmten Maßnahmen, die Wahrnehmung, Bindung und Gewinnung von Arbeitskräften strukturiert beeinflussen. Es liegt vor, wenn unternehmensbezogene Aktivitäten intern oder extern zielgerichtet, dauerhaft und organisatorisch verankert festgelegt sind. Die Maßnahmen betreffen sowohl bestehende Beschäftigte als auch potenzielle Bewerbende auf dem relevanten Arbeitsmarkt. Rechtsgrundlagen ergeben sich mittelbar aus dem allgemeinen Arbeitsvertragsrecht, insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB. Personalmarketing begründet keinen eigenständigen Anspruch einzelner Arbeitnehmer auf bestimmte Maßnahmen oder Leistungen. Es ist von kurzfristiger Personalbeschaffung abzugrenzen, da es auf langfristige Attraktivitätssteuerung gerichtet ist. Personalmarketing besitzt praktische Bedeutung für Unternehmen bei der Sicherung von Fachkräften und der Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen.