Personalplanung
In Kürze
Personalplanung bezeichnet die systematische Steuerung des quantitativen und qualitativen Personaleinsatzes im Betrieb. Sie dient der vorausschauenden Sicherstellung geeigneter Arbeitskräfte zu definierten betrieblichen Zeitpunkten.
Definition
Personalplanung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur vorausschauenden Organisation des betrieblichen Personaleinsatzes. Sie erfasst den gegenwärtigen und zukünftigen Bedarf an Arbeitskräften nach Anzahl, Qualifikation, Zeit und Einsatzort. Personalplanung liegt vor, wenn personelle Anforderungen betriebsbezogen analysiert, strukturiert bewertet und planmäßig festgelegt sind. Sie umfasst die Abstimmung zwischen vorhandenen Arbeitskräften und den prognostizierten betrieblichen Aufgaben. Die Planung bezieht sich auf personelle Entwicklungen, ohne sich auf einzelne arbeitsvertragliche Maßnahmen zu beschränken. Rechtsgrundlage der Beteiligung des Betriebsrats ist § 92 Betriebsverfassungsgesetz BetrVG. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung einer systematischen Personalplanung besteht nicht. Personalplanung ist von der konkreten personellen Einzelmaßnahme zu unterscheiden, die erst aus der Planung abgeleitet wird. Sie besitzt praktische Bedeutung für die Vorbereitung personeller Entscheidungen und die transparente Abstimmung mit betrieblichen Interessenvertretungen.