Personalvermittlung
In Kürze
Personalvermittlung bezeichnet die Einschaltung externer Dienstleister zur Besetzung offener Stellen. Sie strukturiert die Zusammenführung von Arbeitgebern und geeigneten Arbeitskräften.
Definition
Personalvermittlung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die entgeltliche Vermittlung von Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgebern und Arbeitsuchenden beschreibt. Sie bezeichnet eine auf Dauer angelegte Dienstleistung, die auf die Herbeiführung eines Arbeitsvertrags gerichtet ist. Die Personalvermittlung umfasst die systematische Suche, Vorauswahl und Vorstellung geeigneter Kandidaten anhand festgelegter Anforderungsprofile. Sie liegt vor, wenn ein externer Vermittler eigenständig geeignete Arbeitskräfte identifiziert und dem Arbeitgeber vorschlägt. Die Tätigkeit ist darauf gerichtet, Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt organisatorisch zusammenzuführen. Rechtsgrundlage ist der Vermittlungsvertrag nach § 652 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie ergänzend § 296 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Ein Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrags wird durch die Personalvermittlung nicht begründet. Sie ist von der Arbeitnehmerüberlassung abzugrenzen, da kein Einsatzverhältnis zwischen Vermittler und Arbeitskraft entsteht. In der Praxis dient die Personalvermittlung der effizienten Besetzung offener Stellen unter Nutzung externer Marktkenntnisse.