Personalwesen
In Kürze
Personalwesen bezeichnet die organisatorische Gesamtheit aller personalbezogenen Funktionen eines Unternehmens. Es steuert den Einsatz von Arbeitskräften im Rahmen betrieblicher Zielsetzungen.
Definition
Personalwesen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die institutionelle Organisation der Personalarbeit im Unternehmen beschreibt. Es umfasst sämtliche dauerhaft angelegten Funktionen zur Planung, Steuerung und Betreuung abhängig Beschäftigter. Das Personalwesen dient der strukturierten Verbindung betrieblicher Interessen mit dem Einsatz menschlicher Arbeitskraft. Es liegt vor, wenn Aufgaben der Personalplanung, -beschaffung, -entwicklung und -verwaltung organisatorisch gebündelt wahrgenommen werden. Die Tätigkeit ist auf den rechtskonformen Einsatz von Arbeitnehmern innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse gerichtet. Funktional berührt das Personalwesen insbesondere Regelungen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, etwa nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Ein eigenständiger Anspruch von Arbeitnehmern auf bestimmte Maßnahmen des Personalwesens wird nicht begründet. Es ist von der Personalstrategie abzugrenzen, die lediglich die übergeordnete Zielausrichtung vorgibt. In der Praxis bildet das Personalwesen den operativen Rahmen für kontinuierliche personalbezogene Entscheidungsprozesse im Unternehmen.