Personengesellschaften
In Kürze
Personengesellschaften sind Rechtsformen mit persönlicher Prägung durch die Gesellschafter. Sie sind im Arbeitsrecht vor allem wegen Arbeitgeberstellung und Haftung relevant.
Definition
Personengesellschaften ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit gesellschaftsrechtlicher Systemverankerung im Unternehmens- und Beschäftigungskontext. Personengesellschaften bezeichnen Rechtsformen, bei denen mehrere Gesellschafter einen gemeinsamen Zweck persönlich fördern. Prägend ist die enge Verbindung zwischen Gesellschaft und handelnden Personen. Tatbestandlich ist festgelegt, dass mindestens zwei Gesellschafter durch Gesellschaftsvertrag verbunden sind. Die Gesellschafter wirken regelmäßig an Geschäftsführung und Willensbildung mit. Die Gesellschaft besitzt keine eigene juristische Persönlichkeit. Rechtsgrundlage sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere §§ 705 ff. BGB. Personengesellschaften begründen grundsätzlich eine persönliche Haftung der Gesellschafter für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Abzugrenzen sind Personengesellschaften von Kapitalgesellschaften, bei denen die Kapitalbeteiligung im Vordergrund steht. Personengesellschaften sind arbeitsrechtlich relevant, da Gesellschafter häufig selbst als Arbeitgeber auftreten.