Persönliches Budget
In Kürze
Das Persönliches Budget ermöglicht Menschen mit Behinderungen eine Geldleistung statt vorgegebener Sachleistungen. Es dient der selbstbestimmten Organisation notwendiger Unterstützungsleistungen.
Definition
Persönliches Budget ist ein sozialrechtliches Instrument zur individuellen Leistungsgewährung für Menschen mit Behinderungen. Es bezeichnet eine Geldleistung, mit der erforderliche Unterstützungsleistungen eigenverantwortlich beschafft werden. Das Persönliches Budget liegt vor, wenn ein festgestellter behinderungsbedingter Hilfebedarf regelmäßig und planbar besteht. Voraussetzung ist die verbindliche Festlegung von Förderzielen und Leistungsinhalten in einer Zielvereinbarung. Die Ausgestaltung erfolgt einheitlich oder trägerübergreifend durch beteiligte Rehabilitationsträger. Rechtsgrundlage ist § 29 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) in Verbindung mit der Budgetverordnung (BudgetV). Das Persönliches Budget begründet keinen Anspruch auf bestimmte Leistungserbringer oder konkrete Ausführungsformen. Abzugrenzen ist das Persönliches Budget von Sach- oder Dienstleistungen, die unmittelbar durch Leistungsträger erbracht werden. Die Verwendung unterliegt Nachweis- und Qualitätspflichten gegenüber den zuständigen Stellen. Das Persönliches Budget hat praktische Bedeutung bei Arbeitsassistenz, Qualifizierungsmaßnahmen und begleitender Unterstützung im Beschäftigungskontext.