Persönlichkeitsrechte
In Kürze
Persönlichkeitsrechte schützen die individuelle Würde und Entfaltungsfreiheit jeder Person. Sie begrenzen staatliche und private Eingriffe in persönliche Lebensbereiche.
Definition
Persönlichkeitsrechte ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit verfassungsrechtlicher Systemverankerung im Individualschutz. Persönlichkeitsrechte umfassen die rechtlich geschützten Interessen einer natürlichen Person an Achtung, Identität und Selbstbestimmung. Geschützt sind persönliche Lebenssphären sowie die soziale Anerkennung der individuellen Persönlichkeit. Tatbestandlich ist festgelegt, dass Eingriffe nur bei gesetzlicher Grundlage oder überwiegenden schutzwürdigen Interessen zulässig sind. Der Schutz erstreckt sich unabhängig von Stellung, Funktion oder vertraglicher Einbindung der betroffenen Person. Rechtsgrundlage sind Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz (GG) und Artikel 2 Absatz 1 GG sowie § 823 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Persönlichkeitsrechte begründen keinen Anspruch auf schrankenlose Freiheit gegenüber entgegenstehenden Rechten Dritter. Abzugrenzen sind Persönlichkeitsrechte von vermögensrechtlichen Positionen ohne persönlichen Identitätsbezug. Persönlichkeitsrechte sind im Arbeitsverhältnis praxisrelevant bei Überwachung, Datenerhebung und Verhaltenskontrolle durch den Arbeitgeber.