Planwirtschaft
In Kürze
Die Planwirtschaft ist eine staatlich gesteuerte Wirtschaftsordnung mit zentraler Planung. Produktion, Verteilung und Preise werden administrativ festgelegt.
Definition
Planwirtschaft ist ein wirtschaftsordnungsrechtlicher Begriff. Planwirtschaft bezeichnet eine Wirtschaftsordnung, in der wesentliche wirtschaftliche Entscheidungen zentral durch staatliche Stellen getroffen werden. Die Planung umfasst Art, Umfang und Organisation der Produktion sowie die Verteilung von Gütern und Dienstleistungen. Tatbestandsprägend ist die verbindliche Vorgabe wirtschaftlicher Ziele durch staatliche Planungsbehörden auf allen Ebenen. Marktmechanismen wie freie Preisbildung und dezentrale Angebotsentscheidungen sind dabei ausgeschlossen oder stark eingeschränkt. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus den jeweiligen staatlichen Organisations- und Wirtschaftsregelungen ohne privatrechtliche Steuerungswirkung. Planwirtschaft begründet keinen individuellen Anspruch auf wirtschaftliche Betätigungsfreiheit. Sie ist von der Marktwirtschaft durch den Vorrang zentraler Planung vor dezentralen Entscheidungsprozessen abzugrenzen. Die praktische Bedeutung der Planwirtschaft liegt in der umfassenden staatlichen Koordination wirtschaftlicher Abläufe.