Preisangabe
In Kürze
Preisangabe bezeichnet die verpflichtende Kenntlichmachung des vom Verbraucher zu zahlenden Preises. Sie dient der Transparenz im geschäftlichen Verkehr.
Definition
Preisangabe ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit verbraucherrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Systemzuordnung. Er bezeichnet die objektive Auszeichnung des für Waren oder Dienstleistungen geforderten Entgelts gegenüber Letztverbrauchern. Eine Preisangabe liegt vor, wenn der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile angegeben ist. Voraussetzung ist ein geschäftliches Angebot oder eine Werbung mit konkretem Leistungsbezug gegenüber Verbrauchern. Die maßgebliche Rechtsgrundlage ist die Preisangabenverordnung, abgekürzt PAngV. Ergänzend sind die Grundsätze der Preiswahrheit und Preisklarheit nach der PAngV einzuhalten. Die Preisangabe begründet keinen Anspruch auf Vertragsabschluss oder Preisbindung über das Angebot hinaus. Sie ist von bloßen unverbindlichen Preisempfehlungen ohne Angebotscharakter abzugrenzen. In der Praxis ermöglicht die Preisangabe den sachlichen Vergleich von Angeboten im Marktumfeld.