Privatrechnung
In Kürze
Privatrechnung bezeichnet eine Rechnung, die von einer Privatperson außerhalb unternehmerischer Tätigkeit ausgestellt wird. Sie betrifft private Leistungen oder Verkäufe ohne Umsatzsteuerausweis.
Definition
Privatrechnung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Privatrechnung bezeichnet eine von einer natürlichen Person erstellte Rechnung außerhalb einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit. Sie liegt vor, wenn Leistungen oder Gegenstände aus dem privaten Bereich entgeltlich übertragen werden. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit nicht nachhaltig, nicht unternehmerisch und nicht beruflich veranlasst ist. Die Rechnung wird ohne Ausweis von Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer erstellt und enthält nur zivilrechtlich erforderliche Angaben. Eine Privatrechnung begründet keine Unternehmereigenschaft im umsatzsteuerlichen Sinne und keinen Vorsteuerabzug beim Empfänger. Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie einkommensteuerlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die Ausstellung ist steuerlich relevant, wenn Einnahmen der Einkommensteuer unterliegen oder Freigrenzen überschritten werden. Privatrechnung ist von der Unternehmerrechnung abzugrenzen, die im Rahmen einer nachhaltigen selbständigen Tätigkeit ausgestellt wird. Die Einordnung ist in der Praxis bei gelegentlichen Verkäufen oder einmaligen Leistungen bedeutsam.