Raub
In Kürze
Raub ist ein Vermögensdelikt, bei dem eine Wegnahme mit qualifiziertem Zwang verbunden ist. Der Begriff bezeichnet die Kombination aus Eigentumsentziehung und Nötigung.
Definition
Raub ist ein strafrechtlicher Begriff. Raub beschreibt die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache unter Einsatz von Gewalt oder Drohung. Der Tatbestand liegt vor, wenn fremder Gewahrsam gegen oder ohne den Willen des Inhabers aufgehoben ist. Zusätzlich muss Gewalt gegen eine Person oder eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr eingesetzt sein. Die Gewalt oder Drohung muss objektiv zur Überwindung erwarteten oder geleisteten Widerstands geeignet sein. Zwischen Nötigungsmittel und Wegnahme muss ein enger zeitlicher und finaler Zusammenhang bestehen. Die Wegnahme erfolgt mit Zueignungsabsicht zugunsten des Täters oder eines Dritten. Rechtsgrundlage ist § 249 Strafgesetzbuch (StGB). Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung besteht nicht. Raub ist von der räuberischen Erpressung dadurch abgegrenzt, dass die Wegnahme durch den Täter selbst erfolgt. Raub hat praktische Bedeutung bei der strafrechtlichen Einordnung von Vermögensdelikten mit körperbezogenem Zwang.