Rechnung
In Kürze
Rechnung ist eine schriftliche Abrechnung über eine Geldforderung aus Lieferung oder Leistung. Sie dient der Dokumentation und Abwicklung entgeltlicher Geschäftsvorgänge.
Definition
Rechnung ist ein steuerrechtliches Instrument. Rechnung bezeichnet ein Dokument, das eine Geldforderung für eine ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung ausweist. Sie erfasst Art, Umfang und Entgelt der Leistung in strukturierter und nachvollziehbarer Form. Eine Rechnung liegt vor, wenn eine Abrechnung schriftlich oder elektronisch erstellt ist. Erforderlich ist die eindeutige Zuordnung zwischen Leistendem, Leistungsempfänger und abgerechneter Leistung. Der Inhalt muss Angaben zu Aussteller, Leistungszeitpunkt, Entgelt und Steuer enthalten. Zusätzlich ist eine fortlaufende Rechnungsnummer sowie ein Ausstellungsdatum festgelegt. Die steuerliche Funktion ergibt sich insbesondere im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug. Rechtsgrundlage ist § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG). Eine Rechnung begründet keinen Anspruch auf Zahlung ohne zugrunde liegendes Schuldverhältnis. Rechnung ist von einer bloßen Zahlungsaufforderung ohne Leistungsnachweis abgegrenzt. Rechnung hat praktische Bedeutung für Buchführung, Steuererhebung und Nachweis entgeltlicher Leistungen.