Arbeitsmarkt
In Kürze
Arbeitsmarkt beschreibt das gesamtwirtschaftliche Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage nach abhängiger Arbeit. Er bildet die Grundlage für statistische Beobachtung und arbeitsmarktpolitische Steuerung.
Definition
Arbeitsmarkt ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung strukturierter Austauschbeziehungen abhängiger entlohnter Arbeit. Er bezeichnet das gesamtwirtschaftliche Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage nach Arbeitskräften im Inland. Angebot umfasst Erwerbstätige, registrierte Arbeitslose und stille Reserve innerhalb eines abgegrenzten Wirtschaftsraums. Nachfrage besteht aus allen verfügbaren Arbeitsplätzen und dem effektiven Arbeitsvolumen der Beschäftigung. Die Zuordnung erfolgt unabhängig von regionaler, beruflicher oder personenbezogener Differenzierung der Arbeitskräfte. Die Beobachtung des Arbeitsmarkt erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit nach Sozialgesetzbuch Drittes Buch SGB III. Der Begriff begründet keinen individuellen Anspruch auf Beschäftigung oder Entgelt gegenüber Arbeitgebern. Der Arbeitsmarkt ist von internen Beschäftigungssystemen einzelner Betriebe als betriebsinterne Personalstruktur abzugrenzen. Arbeitsmarkt dient der Analyse von Beschäftigungslage, Fachkräftebedarf und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen auf nationaler Ebene.