Reichensteuer
In Kürze
Die Reichensteuer bezeichnet einen erhöhten Einkommensteuersatz für besonders hohe private Einkünfte. Sie greift oberhalb festgelegter Einkommensgrenzen und wirkt als Zuschlag.
Definition
Reichensteuer ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur steuerlichen Belastung außergewöhnlich hoher Einkommen natürlicher Personen. Sie beschreibt einen erhöhten Spitzensteuersatz innerhalb der progressiven Einkommensteuer ohne eigenständige Steuerart. Die Reichensteuer liegt vor, wenn zu versteuerndes Einkommen gesetzlich definierte Einkommensschwellen überschreitet. Voraussetzung ist die Veranlagung zur Einkommensteuer sowie das Überschreiten der maßgeblichen Grenzbeträge. Die steuerliche Mehrbelastung wird durch einen Zuschlag auf den regulären Spitzensteuersatz umgesetzt. Rechtsgrundlage ist § 32a Einkommensteuergesetz, EStG, der den erhöhten Steuersatz normiert. Für bestimmte Gewinneinkünfte ist gesetzlich ein Entlastungsmechanismus vorgesehen. Die Reichensteuer begründet keine zusätzliche Steuerpflicht außerhalb der Einkommensteuerveranlagung. Sie ist von vermögensbezogenen Steuern abzugrenzen, da ausschließlich laufende Einkünfte erfasst werden. In der Praxis betrifft die Reichensteuer vor allem sehr hohe Erwerbs- und Unternehmenseinkommen.