Reisekosten
In Kürze
Reisekosten sind beruflich veranlasste Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Auswärtstätigkeit. Sie umfassen notwendige Kostenpositionen, die durch dienstliche Reisen entstehen.
Definition
Reisekosten sind ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Erstattung beruflich veranlasster Aufwendungen bei Auswärtstätigkeiten. Sie umfassen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und notwendige Reisenebenkosten. Reisekosten liegen vor, wenn eine Tätigkeit vorübergehend außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird. Voraussetzung ist eine nahezu ausschließlich berufliche Veranlassung der Reise sowie die Entstehung notwendiger Aufwendungen. Der Anspruch auf Erstattung ergibt sich aus § 670 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB, als Aufwendungsersatz. Steuerliche Pauschalen und Abzugsgrenzen bestimmen die lohnsteuerliche Behandlung der Reisekosten. Reisekosten begründen keinen Vergütungsanspruch, sondern ersetzen tatsächlich entstandene oder pauschalierte Aufwendungen. Sie sind von Arbeitsentgelt abzugrenzen, das unabhängig von konkreten Kosten geschuldet wird. In der Praxis werden Reisekosten durch betriebliche Regelungen, Tarifverträge oder Einzelabrechnungen abgewickelt.