Restbuchwert
In Kürze
Der Restbuchwert bezeichnet den bilanziellen Wert eines Vermögensgegenstands nach Abschreibungen. Er bildet die verbleibende Buchgröße zum jeweiligen Stichtag ab.
Definition
Restbuchwert ist ein handels- und steuerrechtlicher Begriff. Der Restbuchwert bezeichnet den Wert eines Vermögensgegenstands nach Abzug sämtlicher planmäßiger oder außerplanmäßiger Abschreibungen. Ein Restbuchwert liegt vor, wenn ein Wirtschaftsgut weiterhin bilanziell erfasst wird, obwohl bereits Wertminderungen berücksichtigt wurden. Voraussetzung ist die Aktivierung des Vermögensgegenstands zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Anlagevermögen. Der Restbuchwert ergibt sich rechnerisch aus den ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich der bis zum Stichtag vorgenommenen Abschreibungen. Maßgeblich ist dabei der Bilanzstichtag des jeweiligen Jahresabschlusses. Rechtsgrundlage bilden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Einkommensteuergesetzes über Abschreibungen. Der Restbuchwert stellt keinen Marktwert oder Verkehrswert des Wirtschaftsguts dar. Abzugrenzen ist der Restbuchwert vom Zeitwert, der den aktuellen wirtschaftlichen Wert widerspiegelt. In der Praxis dient der Restbuchwert der bilanziellen Bewertung, Erfolgsabgrenzung und steuerlichen Gewinnermittlung.