Resturlaub
In Kürze
Resturlaub bezeichnet nicht genommene Urlaubstage am Ende eines Kalenderjahres. Er unterliegt besonderen Übertragungs- und Verfallsregeln im Arbeitsverhältnis.
Definition
Resturlaub ist ein arbeitsrechtlicher Begriff im deutschen Urlaubsrecht des bestehenden Arbeitsverhältnisses insgesamt. Der Resturlaub bezeichnet den verbliebenen Teil des jährlichen Erholungsurlaubs nach Ablauf des Urlaubsjahres. Resturlaub liegt vor, wenn gesetzlicher oder vertraglicher Urlaub bis zum Jahresende nicht vollständig genommen wurde. Voraussetzung ist eine zeitliche Zuordnung der Urlaubsansprüche zu einem bestimmten Kalenderjahr arbeitsvertraglich. Eine Übertragung in das Folgejahr ist nur bei anerkannten betrieblichen oder persönlichen Gründen zulässig. Der Verfall von Resturlaub richtet sich nach den Voraussetzungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Eine finanzielle Abgeltung ist während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses grundsätzlich ausgeschlossen gesetzlich vorgesehen. Abzugrenzen ist der Anspruch von zusätzlichem Mehrurlaub, für den abweichende vertragliche Regelungen gelten können. In der Praxis beeinflusst der Begriff die Urlaubsplanung, Rückstellungen und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.